Haupinhalt

Gemäss § 7 Abs. 1 Gemeindegesetz müssen Erlasse, allgemeinverbindliche Beschlüsse und Wahlergebnisse veröffentlicht werden. Die Gemeinden bestimmen ihr Publikationsorgan selber. Der Stadtrat Affoltern am Albis hat mit Beschluss vom 7. August 2018 die Website www.amtliche-nachrichten.ch als Amtliche Publikationsplattform definiert. Seit dem 1. Januar 2019 erfolgen sämtliche Publikationen der Stadt Affoltern am Albis elektronisch.

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