Haupinhalt

Einst war der Biber in der Schweiz ausgerottet, heute steht er auf der Roten Liste der gefährdeten Arten und ist geschützt. Nicht nur der Biber selbst ist geschützt, sondern auch sein Lebensraum und somit alle seine Bauten (Dämme, Burgen etc.). Im Kanton Zürich hat sich in den letzten Jahren ein solider Biberstand gebildet. Das ist erfreulich. Der Biber gestaltet durch seine Aktivitäten die Landschaft aktiv mit und schafft damit artenreiche Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Als fleissiger Landschaftsarchitekt fällt er Bäume, staut Bäche oder untergräbt zuweilen Strassen und Wege. Das kann zu Konflikten führen.

Bei Konflikten kontaktieren Sie die Biberfachstelle Kanton Zürich:
c/o Greifensee-Stiftung, Bankstrasse 8, 8610 Uster
079 128 60 40 (Bürozeiten) / biber@greifensee-stiftung.ch / www.biber-zh.ch

Bei Notfällen (verletzter oder toter Biber) ausserhalb der Bürozeiten wenden Sie sich bitte an die Hotline der Fischerei- und Jagdverwaltung Kanton Zürich unter 043 257 97 57.

 

Informationen

Datum
29. November 2021
Herausgeber/-in
Hochbau und Umwelt Affoltern am Albis
Autor/-in
Stadt Affoltern am Albis