Haupinhalt
Einzugsanzeige Vermieter und Logisgeber
Gestützt auf § 8 Abs. 1 des Gesetzes über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) melden Vermietende, Liegenschaftsverwaltungen und Logisgebende (Dritte) der Gemeinde den Ein- und Auszug von Mietenden und Logisnehmenden (Nutzungsberechtigte). Die Meldung umfasst dabei die Angaben über die Gebäudeadresse und der amtlichen Wohnungsnummer (aWN). Gemäss § 14 Abs. 2 MERG tragen die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder die von ihren eingesetzten Liegenschaftsverwaltungen beim Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages die amtliche Wohnungsnummer (aWN) im Mietvertrag ein und händigen den Mietenden einen Wohnungsausweis aus.
Bitte melden Sie den Ein- und Auszug von Mietenden und Logisnehmen über folgende Webseite: https://www.drittmeldung.ch
In sämtlichen Mietverträgen sowie Ein- und Auszugsanzeigen ist die amtliche Wohnungsnummer korrekt und vollständig aufzuführen.
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Einwohneramt | 044 762 56 56 | einwohneramt@stadtaffoltern.ch |
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