Haupinhalt

Die Gemeinden und Städte im Kanton Zürich können maximal vier Sonntage pro Jahr bezeichnen, an denen in Verkaufsgeschäften eine bewilligungsfreie Beschäftigung von Arbeitnehmenden möglich ist.

Neben den durch die Gemeinden und Städte gemeldeten Sonntagen erteilt das Amt für Wirtschaft und Arbeit  grundsätzlich keine Bewilligungen für die Beschäftigung von Arbeitnehmenden in Verkaufsgeschäften. Als Ausnahme werden auf Gesuch hin für Auto-, Motorrad- und Fahrradausstellungen vom Amt für Wirtschaft und Arbeit und von der Stadt Affoltern am Albis zwei individuelle Sonntagsverkäufe mit Beschäftigung von Arbeitnehmenden bewilligt. Diese so genannten "Ausnahmebewilligungen" dürfen jedoch pro Betrieb die Anzahl von insgesamt vier Sonntagen pro Jahr nicht übersteigen.

Die durch die Stadt Affoltern am Albis bewilligten vier Sonntagsverkäufe sind auf der Webseite des Amt für Wirtschaft und Arbeit aufgeschaltet.