Haupinhalt
Verkehr
Verkehr
Auf kommunaler Ebene ist die Erarbeitung des Verkehrsrichtplans obligatorisch. Der kommunale Verkehrsrichtplan spielt eine wichtige Rolle als Koordinationsinstrument zwischen dem übergeordneten kantonalen Richtplan, dem regionalen Richtplan und der kommunalen Bau- und Zonenordnung. Eine weitere wichtige Aufgabe liegt in der Koordination der räumlichen Aktivitäten mit den Nachbargemeinden.
Motorisierter Individualverkehr
Die Organisation der Zuständigkeit für die nötige Strasseninfrastruktur ist hierarchisch geordnet. Nationalstrassen sind auf Bundesebene geregelt. Der Kanton ist zuständig für die Staatsstrassen. Als Staatsstrassen gelten alle Strassen, welche in den kantonalen und regionalen Verkehrsrichtplänen festgelegt sind. Die private Erschliessung erfolgt über Quartierplanverfahren und im Nicht-Siedlungsgebiet kommt die Gesetzgebung über die Flur- und Genossenschaftswege zur Anwendung. Die übrigen Strassen sind Gemeindestrassen. Der Spielraum für die Strassenplanung ist somit auf Stadtebene beschränkt. Für die Projektierung, Ausführung, Erneuerung und der Unterhalt vom kommunalen Strassen, Wegen und Plätzen ist in der Stadt Affoltern am Albis die Abteilung Bau und Infrastruktur zuständig.
Planerisch möchte Affoltern am Albis das Achsen-Kammern-Prinzip konsequent umsetzen. Achsen sind die kantonalen und regionalen Hauptverkehrsstrassen, Kammern sind Quartiere mit verkehrsberuhigtem Regime. Daraus folgt, dass für den motorisierten Individualverkehr kurze Wege zum übergeordneten Netz entstehen und der Durchgangsverkehr direkt und zielgerichtet durch Affoltern am Albis geleitet werden kann. In Quartieren wird zugleich der Schleichverkehr reduziert, was zu mehr Aufenthaltsqualität führt.
Als Mittel um dieses Ziel umzusetzen hat die Hochbauabteilung den kommunalen Verkehrsrichtplan sowie die Bau- und Zonenordnung. Im Zonenplan wird darauf geachtet, dass die Verdichtung in durch den öffentlichen Verkehr gut erschlossenen Gebieten erfolgt. So sollte ein kostenintensiver Ausbau der Infrastruktur für den motorisierten Individualverkehr möglichst vermieden oder erst sehr langfristig nötig werden.
Öffentlicher Verkehr
Die Koordination des öffentlichen Verkehrs erfolgt über den Zürcher Verkehrsverbund (ZVV).
Die Zuständigkeiten und Arbeitsteilung erfolgen zwischen Kanton, ZVV und den Transportunternehmen.
Die 171 Gemeinden und Städte des Kantons Zürich sind in 12 Regionalen Verkehrskonferenzen (RVK) organisiert. An den Sitzungen der RVK werden die Anliegen der vertretenen Gemeinden und Städte zu allen Fragen des öffentlichen Verkehrs, insbesondere zu Fragen der Angebotsplanung, koordiniert. Im Rahmen des Fahrplanverfahrens übernehmen die RVK eine wichtige Rolle bei der Information und Kommunikation der geplanten Fahrplanänderungen. Die RVK tagen in der Regel zweimal pro Jahr.
Seitens der Stadtverwaltung umfasst die Arbeit hauptsächlich die Beurteilung von eingehenden Anregungen im Rahmen des Fahrplanverfahrens sowie das Erarbeiten von Vorschlägen, welche alsdann in der RVK eingebracht werden können.
Langsamverkehr
Ein engmaschiges Langsamverkehrsnetz spricht für die Qualität einer Stadt. Deshalb soll ein attraktiv gestaltetes und umwegfreies Netz für den Fuss- und Veloverkehr bereitgestellt und die Durchlässigkeit der Quartiere gewährleistet werden.
Mit der Zuständigkeit für die kommunale Richtplanung liegt auch die Zuständigkeit für die Netzplanung der Langsamverkehrsverbindungen bei der Hochbauabteilung.
Veloabstellplätze
Das Velo ist ein praktisches, zuverlässiges, umweltfreundliches und gesundheitsförderndes Verkehrsmittel. Neben einem sicheren und möglichst lückenlosen Veloroutennetz sind attraktive Abstellanlagen an Start- und Zielort für die Förderung der Nutzung des Velos wichtig. Sichere, überdachte und leicht zugängliche Veloabstellanlagen in Wohngebieten fördern nicht nur die Velonutzung, sie verhindern auch das Abstellen von Velos in Hauseingängen oder auf Trottoirs. Wichtig bei der Ausgestaltung der Abstellanlagen ist die Beachtung der unterschiedlichen Parkierdauer (Bewohner oder Besucher) und dass nebst Velos auch Anhänger und Kinderwagen parkiert werden.
Die Bau- und Zonenordnung der Stadt Affoltern am Albis schreibt daher vor, dass bei Mehrfamilienhäusern an geeigneten Standorten genügend grosse Abstellflächen für Kinderwagen, Fahrräder und Motorfahrräder bereitzustellen sind. Für die Bedarfsermittlung und die Ausgestaltung der Abstellanlagen empfiehlt sich die Berücksichtigung der Merkblätter zur Veloparkierung von der Koordinationsstelle Veloverkehr des Kantons Zürich.
- Verkehrsrichtplan - Bericht
- Verkehrsrichtplankarte - MIV
- Verkehrsrichtplankarte - ÖV
- Verkehrsrichtplankarte - Langsamverkehr
Name | Telefon | Kontakt |
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Bau und Infrastruktur | 044 762 56 72 | bau@stadtaffoltern.ch |