Haupinhalt
Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern
Das Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern dient der Verkehrssicherheit. Äste und Gebüsche, welche die Sicht behindern, müssen laufend entfernt werden. Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen sind verpflichtet ihre Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen, welche in den Strassenbeziehungsweise den Wegraum ragen, zurückzuschneiden.
Die genauen Bestimmungen können Sie aus dem Merkblatt entnehmen.
Name | Telefon | Kontakt |
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Tiefbau und Infrastruktur | 044 762 56 78 | tiefbau@stadtaffoltern.ch |