Haupinhalt

IPV / Individuelle Prämienverbilligung Krankenkasse

Wer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, erhält einen finanziellen Beitrag an die Prämie für die obligatorische Krankenversicherung – die sogenannte individuelle Prämienverbilligung (IPV).

In welchen Fällen Sie Anspruch auf IPV haben, erfahren Sie auf der Übersichtsseite der SVA. Antworten zu häufig gestellten Fragen finden Sie hier

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die SVA Zürich, 044 448 53 75 (Telefon direkt zu Fragen bezüglich Prämienverbilligung).