Haupinhalt

Die Gemeinden im Kanton Zürich können jeweils für das ganze Gemeindegebiet einheitlich maximal vier Sonn- bzw. Feiertage bezeichnen, an denen in Verkaufsgeschäften die bewilligungsfreie Beschäftigung von Arbeitnehmern möglich ist (vgl. Art. 19 Abs. 6 ArG).

Gemäss Information des Arbeitsinspektorates vom 16. Dezember 2019 gelten folgende Richtlinien:

  • Es dürfen höchstens zwei Sonntage nacheinander bezeichnet werden (vgl. Art. 20 Abs. 1 ArG).
  • Die Bewilligungsbefreiung gilt ausschliesslich für das Verkaufspersonal und nicht für andere Gruppen von Arbeitnehmenden (z.B. Logistikpersonal im Lager, Dienstleistungspersonal).
  • Hohe Feiertage (Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Eidgenössischer Bettag und Weihnachten) dürfen nicht als verkaufsoffene Sonntage bezeichnet werden (§ 1 lit. b Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 3 des Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetzes, RLG).

Für das Jahr 2025 wurden durch die Stadt Affoltern am Albis, in Zusammenarbeit mit weiteren involvierten und interessierten Gremien, folgende Sonntage bestimmt:

  • Sonntag, 30. März 2025
  • Sonntag, 26. Oktober 2025
  • Sonntag, 07. Dezember 2025
  • Sonntag, 21. Dezember 2025

Bezüglich der Verkaufssonntage, die dem Amt für Wirtschaft und Arbeit gemeldet werden, gelten zugleich die Bewilligungen gemäss § 5 Abs. 3 RLG als erteilt. Demzufolge sind keine zusätzlichen Bewilligungen einzuholen. Festzuhalten bleibt, dass die Beschäftigung von Arbeitnehmenden in Verkaufsgeschäften an anderen als den von der Gemeinde bezeichneten Sonntagen nicht gestattet ist. Insbesondere können auch keine weiteren verkaufsoffenen Sonntage durch eine "Ausnahmebewilligung" bewilligt werden.

Eine Ausnahme besteht für Autogaragen, Zweiradhändler und Anbieter von Wohnwagen/Wohnmobilen. Die zumeist auf den Dezember terminierten verkaufsoffenen Sonntage sind für diese Betriebe saisonal unpassend, weshalb sie pro Jahr höchstens zwei verkaufsoffene Sonntage an anderen als den durch die Gemeinde festgelegten Daten durchführen dürfen. Bewilligungen werden diesen Betrieben auf Gesuch hin durch das Amt für Wirtschaft und Arbeit erteilt.

Weitere Ausnahmen können dem Arbeitsgesetz, dem Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz sowie der Verordnung zum Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz entnommen werden.

Informationen

Datum
1. Januar 2025
Herausgeber/-in
Abteilung Sicherheit

Dokumente

Name
Verfügung Sonntagsverkäufe 2025 (PDF, 1.24 MB) Download 0 Verfügung Sonntagsverkäufe 2025
Arbeitsgesetz ArG (PDF, 525.93 kB) Download 1 Arbeitsgesetz ArG
Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz (PDF, 7.29 kB) Download 2 Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz
Verordnung zum Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz (PDF, 33.56 kB) Download 3 Verordnung zum Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz