Haupinhalt

Begehren um Zustellung des Bauentscheids

Begehren um Zustellung des Bauentscheids
Wer Ansprüche aus dem Planungs- und Baugesetz (PBG) wahrnehmen will, hat innert 20 Tagen seit der öffentlichen Bekanntmachung bei der örtlichen Baubehörde schriftlich die Zustellung des baurechtlichen Entscheides zu verlangen (§ 315 PBG). Per E-Mail sowie Fax übermittelte Zustellungsbegehren sind ungültig.
Wer den baurechtlichen Entscheid nicht rechtzeitig verlangt, hat das Rekursrecht verwirkt (§ 316 PBG).

Rechtsmittel
Der Rekurs gegen einen baurechtlichen Entscheid (oder Teile davon) ist innert 30 Tagen nach Empfang an die im baurechtlichen Entscheid angegebene Rekursinstanz einzureichen (§ 22 Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRG).
Die Urteile der Rekursinstanzen sind kostenpflichtig und von der im Verfahren unterliegenden Partei zu tragen.

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