Haupinhalt
Aufenthaltsausweis (Wochenaufenthalt innerhalb Schweiz)
Der Aufenthaltsausweis wird zum Zweitwohnsitz in einer anderen Schweizer Gemeinde benötigt. Er ist befristet und kann für folgende Aufenthalte nötig sein:
- Aufenthalt in Heimen, Anstalten, Kliniken etc.
- Studienaufenthalte
- Wochenaufenthalte
Der Aufenthaltsausweis gilt nicht für eine Neubeantragung einer Aufenthaltsbewilligung von Ausländern in der Schweiz. Für eine Anmeldung vom Ausland bitten wir Sie, persönlich beim Einwohneramt vorzusprechen und die entsprechenden Dokumente mitzunehmen
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 044 762 56 56 | einwohneramt@stadtaffoltern.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Preis
CHF 31.20Bemerkung
Verfahren
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.