Haupinhalt
Adressänderung von minderjährigen Kindern
Ein Zuzug oder Wegzug sowie ein Wohnungswechsel innerhalb der Stadt Affoltern am Albis von minderjährigen Kindern darf nur unter Vorsprache eines sorgeberechtigten Elternteils (gesetzliche Vertretung) vorgenommen werden.
Gemeinsame elterliche Sorge
Bei Eltern mit getrennten Wohnsitzen, die sich die elterliche Sorge teilen (gemeinsame elterliche Sorge), ist eine Erklärung von beiden Elternteilen notwendig.
Alleinige elterliche Sorge
Steht einem Elternteil die alleinige elterliche Sorgen zu, ist dem Einwohneramt eine entsprechende Erklärung abzugeben.
Möchte ein Elternteil ohne elterliche Sorge die Adressänderung eines Kindes melden, muss dem Einwohneramt eine Vollmacht der sorgeberechtigten Mutter oder des sorgeberechtigten Vaters vorgelegt werden.
Dem Einwohneramt sind auf Verlangen Entscheide zur elterlichen Sorge der KESB oder des Gerichtes vorzulegen.
Adressänderung und Abmeldung
Wird eine Adressänderung per eUmzug gemeldet, können die entsprechenden Formulare dem Einwohneramt bzw. der Wegzugsgemeinde via E-Mail zugestellt werden.
Name | |||
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Erklarung_uber_die_gemeinsame_elterliche_Sorge_und_zur_Wohnadresse_Minderjahriger.pdf (PDF, 29.02 kB) | Download | 0 | Erklarung_uber_die_gemeinsame_elterliche_Sorge_und_zur_Wohnadresse_Minderjahriger.pdf |
Erklarung_uber_die_alleinige_elterliche_Sorge_und_zur_Wohnadresse_Minderjahriger.pdf (PDF, 26.2 kB) | Download | 1 | Erklarung_uber_die_alleinige_elterliche_Sorge_und_zur_Wohnadresse_Minderjahriger.pdf |
Vollmacht_des_Elternteils_mit_alleiniger_elterlicher_Sorge.pdf (PDF, 27.01 kB) | Download | 2 | Vollmacht_des_Elternteils_mit_alleiniger_elterlicher_Sorge.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 044 762 56 56 | einwohneramt@stadtaffoltern.ch |