Haupinhalt

Das regelmässige nächtliche Parkieren von Motorfahrzeugen und Anhängern auf öffentlichem Grund der Stadt Affoltern am Albis ist gebührenpflichtig (gesteigerter Gemeingebrauch). Die Grundlage dafür bildet die Verordnung über das Parkieren auf öffentlichem Grund vom 7. Dezember 2015. Es ist unerheblich, ob ein privater Abstellplatz oder eine Garage gemietet wurde. Aus der Bewilligung ergibt sich keinen Anspruch auf einen bestimmten Abstellplatz. Die Rechnungsstellung erfolgt quartalsweise. Tagsüber muss immer die Signalisation vor Ort beachtet werden.

Der Gemeinderat (heute Stadtrat) definierte in seinem Beschluss vom 15. Dezember 2015 den Begriff "regelmässig“ wie folgt:

  • Bei  3 nacheinander durchgeführten Kontrollen   = 3 Feststellungen
  • Bei  5 nacheinander durchgeführten Kontrollen   = 4 Feststellungen
  • Bei  6 nacheinander durchgeführten Kontrollen   = 5 Feststellungen
  • Bis  8 nacheinander durchgeführte Kontrollen     = 6 Feststellungen
  • Bis  10 nacheinander durchgeführte Kontrollen   = 7 Feststellungen
  • Bis  12 nacheinander durchgeführte Kontrollen   = 8 Feststellungen

Gebühren pro Monat
Für Personenwagen bis 3,5 Tonnen, Anhänger an leichten Motorwagen sowie dreirädrige
Motor-/Elektrofahrzeuge: Fr. 40.--

Für schwere Motorwagen, Anhänger an schweren Motor-Wagen, Wohnwagen, Bootsanhänger, Spezialfahrzeuge und Gesellschaftsfahrzeuge: Fr. 120.--

Die Gebührenpflicht gilt für

  • Lenkende eines Motorfahrzeuges, die in Affoltern am Albis Wohnsitz nehmen bzw. haben und das von ihnen gelenkte Fahrzeug auf öffentlichem Grund parkieren
  • Besuchende, die regelmässig über Nacht auf öffentlichem Grund parkieren

An-/Abmeldung

Alle Gebührenpflichtigen melden sich bis 14 Tage vor der Nutzung des Parkplatzes unter nachtparking@stadtaffoltern.ch oder via Anmeldeformular (unten bei "Online-Dienste") an.

Zieht ein/-e Fahrzeuglenker/-in in eine andere Gemeinde und das Fahrzeug steht nicht mehr auf öffentlichem Grund der Stadt Affoltern am Albis, muss eine Abmeldung erfolgen, da die Abmeldung beim Einwohneramt nicht automatisch der Nachtparkierkontrolle gemeldet wird.

Sämtliche Änderungen sind innerhalb von 14 Tagen zu melden.

Weitere Auskünfte zur An-/Abmeldung

Abteilung Sicherheit, Obere Bahnhofstrasse 7, Postfach, 8910 Affoltern am Albis
Tel. 044 762 56 00, E-Mail: nachtparking@stadtaffoltern.ch

Name
Verordnung über das Parkieren auf öffentlichem Grund (07.12.2015) (PDF, 58.99 kB) Download 0 Verordnung über das Parkieren auf öffentlichem Grund (07.12.2015)
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