Haupinhalt

Zu den Aufzugsanlagen zählen Personen, Betten- und Lastenaufzüge, Fahrtreppen, Treppenschrägaufzüge, Plattformaufzüge, Schrägaufzüge, Aufzüge für den reinen Gütertransport, Hebebühnen, Hubpodien und Autoparkierlifte.

Das Liftkontrollorgan
• erteilt baurechtliche Bewilligungen für Beförderungsanlagen (Projektbewilligungen),
• erteilt die Betriebsfreigabe vor Inbetriebnahme der Aufzugsanlage
• überprüft die Ausführung der Beförderungsanlagen und kontrolliert diese periodisch,
• ist als Inspektionsstelle akkreditiert,
• bietet sicherheitstechnische Beratungen und Begutachtungen an.


Gesetzliche Grundlage:
Gemäss § 309 lit. d des Planungs- und Baugesetzes (PBG) ist für Anlagen, Ausstattungen und
Ausrüstungen eine baurechtliche Bewilligung zu erteilen. In § 296 PBG sowie §§ 31 ff. der Besonderen Bauverordnung I (BBV l) ist festgehalten, dass für Beförderungsanlagen auch eine maschinentechnische Beurteilung und eine periodische Überprüfung erforderlich ist. Für den Neubau, den Umbau, die Erneuerung sowie die Kontrolle von Aufzugsanlagen sind europäische Normen und die Aufzugsverordnung des Bundes massgebend.


Beauftragtes Liftkontrollorgan für Auskünfte und Beratungen:

FIBA Fachinspektorat für Beförderungsanlagen GmbH
Hofackerstrasse 29
8964 Rudolfstetten
Telefon 056 633 22 14
Telefax 056 633 03 63
E-Mail mail@fiba-lift.ch