Haupinhalt
Liegenschaftsentwässerung
Die Siedlungsentwässerung auf dem gesamten Stadtgebiet, insbesondere die Versickerung, Sammlung, Behandlung und Ableitung von Abwasser ist in der Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) geregelt.
Die privaten Abwasseranlagen umfassen alle im Privateigentum stehenden Einrichtungen zum Versickern, Sammeln, Vorbehandeln, Reinigen und Ableiten von Abwasser von privaten Gebäuden, Anlagen und Grundstücken. Die Anschlussstelle an die öffentliche Kanalisation ist Bestandteil der privaten Abwasseranlagen.
Weitere Angaben entnehmen Sie der SEVO.
Auskunft zur Hausentwässerung (Bezug von Plänen, ändern der Anlage) erteilt Ihnen:
Geoinfra Ingenieure AG
Alte Obfelderstrasse 57
8910 Affoltern am Albis
Telefon: 044 763 42 42
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Hochbau und Umwelt | 044 762 56 72 | hochbau@stadtaffoltern.ch |