Haupinhalt
Winterdienst
Der Auftrag des Werkhofes der Stadt Affoltern am Albis ist es, im Winter Strassen, Plätze, Geh- und Radwege mit den geeigneten Mitteln möglichst gefahrlos begeh- und befahrbar zu halten.
Die Winterdienstbereitschaft dauert vom 1. November bis zum 31. März.
Trotz grossem Einsatz kann der Werkhof nicht allen Ansprüchen gleichzeitig gerecht werden. Daher wurden Schwerpunkte gesetzt und das Stadtgebiet für den Winterdienst in drei Dringlichkeitsstufen eingeteilt. Nicht jede Quartierstrasse, jedes Trottoir oder jede Bushaltestelle kann morgens um 6.00 Uhr bereits schnee- und eisfrei sein.
Dringlichkeitsstufe 1
Hauptverkehrsstrassen, exponierte Stellen, Strassen mit öffentlichen Buslinien, Strassen zu Bahnhof, Spital, Polizei und Feuerwehr, Busbahnhof, Bushaltestellen
Dringlichkeitsstufe 2
Wichtige öffentliche Parkplätze, Quartierstrassen, Fussgängerverbindungen zu öffentlichen Gebäuden
Dringlichkeitsstufe 3
Alle übrigen Verkehrsflächen auf öffentlichem Grund, Privatstrassen mit vertraglich geregeltem Unterhalt, im Routenplan festgelegte Flur-, Reit- und Wanderwege
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780.2_Interne Winterdienst-Richtlinien (PDF, 155.13 kB) | Download | 0 | 780.2_Interne Winterdienst-Richtlinien |
Plan_Winterdienst (PDF, 8.42 MB) | Download | 1 | Plan_Winterdienst |
Name | Telefon | Kontakt |
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Werkhof | 044 761 52 83 | werkhof@stadtaffoltern.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bau und Infrastruktur | 044 762 56 72 | bau@stadtaffoltern.ch |