Haupinhalt

Der Auftrag des Werkhofes der Stadt Affoltern am Albis ist es, im Winter Strassen, Plätze, Geh- und Radwege mit den geeigneten Mitteln möglichst gefahrlos begeh- und befahrbar zu halten.

Die Winterdienstbereitschaft dauert vom 1. November bis zum 31. März.

Trotz grossem Einsatz kann der Werkhof nicht allen Ansprüchen gleichzeitig gerecht werden. Daher wurden Schwerpunkte gesetzt und das Stadtgebiet für den Winterdienst in drei Dringlichkeitsstufen eingeteilt. Nicht jede Quartierstrasse, jedes Trottoir oder jede Bushaltestelle kann morgens um 6.00 Uhr bereits schnee- und eisfrei sein.

Dringlichkeitsstufe 1
Hauptverkehrsstrassen, exponierte Stellen, Strassen mit öffentlichen Buslinien, Strassen zu Bahnhof, Spital, Polizei und Feuerwehr, Busbahnhof, Bushaltestellen

Dringlichkeitsstufe 2
Wichtige öffentliche Parkplätze, Quartierstrassen, Fussgängerverbindungen zu öffentlichen Gebäuden

Dringlichkeitsstufe 3
Alle übrigen Verkehrsflächen auf öffentlichem Grund, Privatstrassen mit vertraglich geregeltem Unterhalt, im Routenplan festgelegte Flur-, Reit- und Wanderwege

Name
780.2_Interne Winterdienst-Richtlinien (PDF, 155.13 kB) Download 0 780.2_Interne Winterdienst-Richtlinien
Plan_Winterdienst (PDF, 8.42 MB) Download 1 Plan_Winterdienst