Haupinhalt
Bewilligung von Veranstaltungen
Für die Bewilligung zur Durchführung einer Veranstaltung ist in erster Linie die Stadt Affoltern am Albis zuständig. Eine Bewilligung ist erforderlich für die
- Benützung des öffentlichen Grundes
- Abgabe von Getränken und/oder Speisen gegen Entgelt
- Hinausschiebung der Schliessungsstunde
- Einsatz von Verstärkeranlagen im Freien
- Aufbau von Fahrnisbauten (Zelte, Bühnen etc.)
- Anbringung von Strassenreklame auf öffentlichem und privatem Grund
- Sonntagsverkauf
- Lärmverursachende Handlungen im Freien, in Zelten und Fahrnisbauten während der Nacht- und Ruhezeit
Auch weitere Faktoren können zu einer Bewilligungspflicht führen. Je nach Veranstaltung können auch zusätzliche kantonale Bewilligungen oder Meldepflichten erforderlich sein.
Gesuche für eine Bewilligung sind schriftlich einzureichen. Für Platzreservationen und Konditionen ist das Sicherheitssekretariat zuständig. Tarife entnehmen Sie bitte dem Gebührenreglement der Stadt Affoltern am Albis.
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheitssekretariat | 044 762 56 00 | sicherheitsabteilung@stadtaffoltern.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit | 044 762 56 00 | sicherheitsabteilung@stadtaffoltern.ch |