Haupinhalt

Sie verlassen unsere Stadt? Personen, die aus Affoltern am Albis oder Zwillikon wegziehen, melden dies der Stadtverwaltung gemäss kantonalem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) innert 14 Tagen.
Die Verordnung über das kantonalrechtliche Ordnungsbussenverfahren sieht bei einer Überschreitung der Meldepflicht eine Busse von Fr. 100.00 vor.

Zu-, Um- und Wegzüge können online über die Plattform UmzugCH gemeldet werden.

Sie können sich aber auch persönlich direkt am Schalter abmelden. Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:

Schweizer Bürger/-innen

  • amtlicher Ausweis (Pass oder ID)
  • Wegzugsdatum und Wegzugsadresse
  • Fr. 30.00 für eine Abmeldebestätigung


Ausländische Staatsangehörige

  • Ausländerausweis
  • amtlicher Ausweis (Pass oder ID)
  • Wegzugsdatum und Wegzugsadresse
  • Fr. 30.00 für eine Abmeldebestätigung


Bei einem Wegzug ins Ausland kann die Abmeldung frühestens 30 Tage vor der Ausreise eingeleitet werden und es ist mit dem Steueramt frühzeitig Kontakt aufzunehmen.