Haupinhalt
Steuerbezug
Provisorische Steuerrechnung
Für jede Steuerperiode erhalten Sie bis spätestens Ende März des entsprechenden Kalenderjahres eine Zahlungsempfehlung als provisorische Rechnung zugestellt. Der mutmasslich geschuldete Steuerbetrag basiert auf den uns letztbekannten Einkommens- und Vermögensverhältnisse (= letzte definitive Steuerrechnung).
Ist die mutmassliche Steuerschuld aufgrund Veränderungen in Ihren finanziellen Verhältnissen wie z.B. Lohnveränderungen, hohen Liegenschaftenunterhaltskosten, Erbschaft, erhebliche Verrechnungsteueransprüche etc. deutlich höher oder niedriger, können Sie mit den leeren Einzahlungsscheinen den voraussichtlich richtigen Betrag überweisen.
Wir empfehlen die mutmasslichen Steuern in Teilbeträgen per 30. Juni, 30. September und 31. Dezember zu begleichen. Möchten Sie monatliche Teilbeträge leisten, können Sie zusätzliche Einzahlungsscheine via eKonto oder direkt beim Steueramt Affoltern am Albis bestellen.
Definitive Steuerrechnung
Sobald Ihre Steuererklärung definitiv eingeschätzt worden ist, versenden wir Ihnen die Schlussrechnung mit der Zinsabrechnung. Gegen diese Schlussrechnung kann innert 30 Tagen beim Steueramt Affoltern am Albis Einsprache erhoben werden.
Zinsen
Mit der Zustellung der Schlussrechnung, wird auch über die Zinsen abgerechnet. Geleistete Zahlungen vor dem 30. September der jeweiligen Steuerperiode werden zu Ihren Gunsten und Zahlungen nach dem Verfalldatum zu Ihren Lasten verzinst. Die Vorauszahlung der Steuern lohnt sich!
Stundungsgesuche/Zahlungsvereinbarungen
Falls es Ihnen nicht möglich sein sollte, die definitive Schlussrechnung fristgerecht zu begleichen, können Sie sich entweder über das eKonto oder mit einem schriftlichen und begründeten Stundungsgesuch an das Steueramt Affoltern am Albis wenden.
Trennung/Scheidung
Bei Scheidung oder Trennung im Verlauf einer Steuerperiode werden die Ehegatten bereits ab dieser Steuerperiode getrennt besteuert und haben entsprechend je eine separate Steuererklärung einzureichen.
Beispiel:
Bei einer Trennung im laufenden Jahr werden die Ehegatten für das ganze Jahr getrennt eingeschätzt. Jeder Ehegatte hat demzufolge eine eigene Steuererklärung auszufüllen und einzureichen.
Inventarisation
Bei Todesfällen in der Stadt Affoltern am Albis sind wir in der Regel verpflichtet innert zwei Wochen nach dem Todestag ein Inventarisationsverfahren einzuleiten.
Folgende Unterlagen stellen wir den Angehörigen zu:
- Inventarfragebogen
- Tresoröffnungsprotokoll
- unterjährige Steuererklärung (bis zum Todestag)
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Steueramt | 044 762 56 70 | steueramt@stadtaffoltern.ch |