Haupinhalt

Möchten Sie Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger werden?

Es gibt das erleichterte und das ordentliche Einbürgerungsverfahren.

Die Homepage des Gemeindeamts des Kantons Zürich enthält viele wichtigen Informationen zu den Einbürgerungsverfahren und -voraussetzungen. Die Gesuchseingabe erfolgt elektronisch. Dazu erstellen Sie sich ein passwortgeschütztes Login auf der Homepage des Gemeindeamts des Kantons Zürich.

Im ordentlichen Einbürgerungsverfahren müssen Sie sich, als Bewerberin oder Bewerber, im Rahmen von Tests über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (schriftlich und mündlich) sowie des Aufbaus von Bund, Kanton und der Stadt ausweisen. Die Tests finden während des Einbürgerungsverfahrens statt. Die Ausnahmen bzw. die Befreiung vom jeweiligen Test beim ordentlichen Verfahren werden im Merkblatt erläutert.

Informationen zur erleichterten Einbürgerung finden Sie auf der Homepage des Staatssekretariats für Migration. Bei der erleichterten Einbürgerung ist der Sprachnachweis einer Landessprache (mindestens B1) bereits mit dem Gesuch einzureichen.