Haupinhalt
Ratenzahlung / Stundungsgesuch
Falls es Ihnen ausnahmsweise nicht möglich sein sollte, die definitive Schlussrechnung innert der 30-tätigen Zahlungsfrist zu begleichen, können Sie sich mit einem begründeten, konkreten Stundungsgesuch an uns wenden.
Die Ratenzahlungen sind gemäss Weisung der Finanzdirektion so festzusetzen, dass Rückstände in absehbarer Zeit aufgeholt werden und Steuerschulden nicht noch mehr auflaufen.
Für verspätete entrichtete Zahlungen werden Verzugszinsen erhoben.
Name | Telefon | Kontakt |
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Steueramt | 044 762 56 70 | steueramt@stadtaffoltern.ch |
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Finanzen | finanzabteilung@stadtaffoltern.ch |