Haupinhalt

Zusatzleistungen AHV/IV

Die Zusatzleistungen zur AHV/IV garantieren Personen, deren Existenzbedarf durch die Leistungen der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie weiteren Einnahmen nicht gedeckt ist, ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindesteinkommen. Sie setzen sich aus den Ergänzungsleistungen nach Bundesrecht und den Beihilfen und Zuschüssen nach kantonalem Recht zusammen.

Detaillierte Informationen zu den Zusatzleistungen finden Sie auf der Webseite der Sozialversicherungsanstalt (SVA) Zürich.

Finanzielle Unterstützung für Betreuung im Alter

Für Zusatzleistungsbezügerinnen und -bezüger im AHV-Alter wurde mit der Änderung der Zusatzleistungsverordnung per 1. Januar 2025 der Katalog der vergütbaren Hilfe- und Betreuungsleistungen erweitert. Zielsetzungen der Verordnungsänderung sind die Stärkung der Selbstbestimmung und Autonomie sowie die Verzögerung oder Vermeidung von Heimeintritten. Die Abklärungen für den Bedarf der finanziellen Unterstützung für Betreuung im Alter werden in Affoltern am Albis durch die Fachstelle Alter und Gesundheit durchgeführt.

Anmeldung für Zusatzleistungen

Die Stadtverwaltung hat die Bearbeitung der Leistungen für die Einwohnerinnen und Einwohner von Affoltern am Albis und Zwillikon an die SVA Zürich übertragen. Die Anmeldung für Zusatzleistungen zur AHV/IV muss mit dem Webformular oder schriftlich an die Adresse der SVA (siehe unten) erfolgen.

Kontakt

SVA Zürich
Zusatzleistungen AHV/IV
Röntgenstrasse 17
Postfach
8087 Zürich
Tel. 044 448 50 00
info@svazurich.ch