Haupinhalt

Durch die Vergärung oder Kompostierung von biologisch abbaubaren Abfällen kann Energie in Form von Gas oder Kompost als Düngerersatz und Bodenverbesserer, teils zusätzlich Gas zur Nutzung als Strom, Wärme oder Treibstoff gewonnen werden.

Wichtig

Biogene Abfälle von privaten Haushalten sind im Grüngutcontainer bereit zu stellen. Stauden und Äste müssen gebündelt und verschnürt sein (max. 1.50m lang). Andere Behältnisse und Kompobags werden nicht geleert.

Gesunde Wälder und Gewässer OHNE Gartenabfälle - Bitte beachten Sie folgende Regeln:

Es ist illegal, Grünabfälle und Erdaushub in der Natur zu entsorgen (&14 und &15 des kantonalen Abfallgesetzes (AbfG): &10 des kantonalen Waldgesetzes). Deponieren Sie Grünabfälle in den dafür vorgesehenen Behältern/ Standorten.

Gebietsfremde Pflanzen, die sich stark ausbreiten (invasive Neophyten), wachsen immer häufiger in Wäldern und entlang von Gewässern. Dort führen sie zu Schäden an der Biodiversität, Forstwirtschaft und am Erholungsraum. Oft werden sie durch illegales Deponieren von Grünabfällen in die Natur verschleppt oder sie breiten sich durch Samen und Früchte aus

Einige invasive Neophyten vermehren sich in Wäldern und Gewässern dermassen stark, dass ihre Eindämmung sehr aufwändig und kostspielig wird. Vorbeugung ist somit die wichtigste Massnahme.

Helfen Sie mit, die Verbreitung zu stoppen!

Produkte

Biologisch abbaubare Abfälle aus Küche von Haushaltungen (Rüst- und Speiseabfälle), Garten und Grünflächen gemäss Merkblatt Bioabfälle

Produkte wie z.B. Katzensand oder Asche gehören in den Kehricht. Ebenfalls gehören keine Fremdstoffe wie Plastik, Papier, Karton, Steine, Schnüre und Büchsen in die Grüngutsammlung.

Bioabfälle werden gemäss dem Entsorgungskalender abgeholt.

Biogene Abfälle/Grüngut

Regelmässige Abfuhr

Regelmässige Abfuhr
Grüngutsammlung